I69
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit- -
- -
-
BemerkungSoll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
Diagnosen- I69.0Folgen einer Subarachnoidalblutung
- I69.1Folgen einer intrazerebralen Blutung
- I69.2Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
- I69.3Folgen eines Hirninfarktes
- I69.4Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
- I69.8Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten
- I10 - Mit Beteiligung von Gefäßen des: Gehirns (I60-I69)
- I15 - Mit Beteiligung von Gefäßen des: Gehirns (I60-I69)
- I60 - Folgen einer Subarachnoidalblutung (I69.0)
- I61 - Folgen einer intrazerebralen Blutung (I69.1)
- I62 - Folgen einer intrakraniellen Blutung (I69.2)
- I63 - Folgen eines Hirninfarktes (I69.3)
- I64 - Folgen eines Schlaganfalls (I69.4)
- I67 - Folgen der aufgeführten Krankheitszustände (I69.8)
- Z86.7 - Folgezustände einer zerebrovaskulären Krankheit (I69)