T20
Verbrennung oder Verätzung des Kopfes und des Halses- Auge mit Beteiligung anderer Teile des Gesichtes, des Kopfes und des Halses
- behaarte Kopfhaut [jeder Teil]
- Lippe
- Nase (Septum)
- Ohr [jeder Teil]
- Schläfenregion
- Verbrennung oder Verätzung: begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde (T26)
- Verbrennung oder Verätzung: Mund und Rachen (T28.0)
-
Bemerkung-
Diagnosen- T20.0Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses
- T20.1Verbrennung 1. Grades des Kopfes und des Halses
- T20.2Verbrennung 2. Grades des Kopfes und des Halses
- T20.3Verbrennung 3. Grades des Kopfes und des Halses
- T20.4Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses
- T20.5Verätzung 1. Grades des Kopfes und des Halses
- T20.6Verätzung 2. Grades des Kopfes und des Halses
- T20.7Verätzung 3. Grades des Kopfes und des Halses