U99
Belegte und nicht belegte Schlüsselnummern U99.-!- -
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BemerkungDie Schlüsselnummern dieser Kategorie sollen ein schnelles Reagieren auf aktuelle Anforderungen ermöglichen. Sie dürfen nur zusätzlich belegt werden, um einen anderenorts klassifizierten Zustand besonders zu kennzeichnen. Die Schlüsselnummern dieser Kategorie dürfen nur über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Inhalten belegt werden; eine Anwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Das BfArM wird den Anwendungszeitraum solcher Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.
Diagnosen- U99.0Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
- U99.1Nicht belegte Schlüsselnummer U99.1!
- U99.2Nicht belegte Schlüsselnummer U99.2!
- U99.3Nicht belegte Schlüsselnummer U99.3!
- U99.4Nicht belegte Schlüsselnummer U99.4!
- U99.5Nicht belegte Schlüsselnummer U99.5!
- U99.6Nicht belegte Schlüsselnummer U99.6!
- U99.7Nicht belegte Schlüsselnummer U99.7!
- U99.8Nicht belegte Schlüsselnummer U99.8!
- U99.9Nicht belegte Schlüsselnummer U99.9!
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