V99 - Tätlicher Angriff durch vorsätzlich verursachten Kraftfahrzeugunfall (Y09.9!)
X49.9 - Anwendung in suizidaler Absicht oder zum Zwecke der Tötung oder Schädigung oder bei sonstigen, unter (X84.9!) , (Y09.9!) , (Y34.9!) klassifizierbaren Sachverhalten